HUNDE VIDEOS Hundemagazin Hunde-Blog-online
Eines muss ich für eine Actioncam vorwegnehmen, eine Klarheit für den Einsatz der Actioncam zum Erstellen von Videos ist mir für Deutschland nicht bekannt und kann das Hundemagazin hier nicht aufzeigen. Das neuere BGH-Urteil zur Dashcam ist mir soweit bekannt, aber eine Dashcam ist keine Actioncam. Die juristische Verwertbarkeit von Aufnahmen der Kamera in Deutschland ist bis heute noch nicht ganz geklärt und liegt oftmals im Ermessen des zuständigen Richters. Es gibt zu diesem Thema noch keine mir bekannten Grundsatzentscheidungen. Aber darf ein jeder Aufnahmen einfach ins Internet stellen? Datenschützer schlagen bereits Alarm. "Rechtlich ist das Filmen und Fotografieren nicht verboten, solange das damit erstellte Material privaten Zwecken dient oder dazu verwendet werden." Weiterhin geht man*innen in dem Artikel auf den Datenschutz wie folgt ein. Wird das Material aber öffentlich zugänglich gemacht, etwa indem es ins Internet gestellt wird als Aufnahme ohne Personen unkenntlich zu machen, wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das UNBEMERKTE Filmen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren". Es ist daher so, dass mein Chef alle fragt, ob Sie etwas dagegen haben gefilmt oder fotografiert zu werden. In Zuge der Veröffentlichung dieser Aufnahmen in jeglicher Art und Form werden Personen so eingestellt, dass diese NICHT mit bloßem Auge sichtbar und genau erkennbar sind. Davon ausgenommen sind Video-Aufnahmen aller Tiere.
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Mein Hundemagazin zum "SEHEN", hier ist sie meine Seite! Was wir Hunde erleben und wie wir es dank der Actioncam-Videos auch noch betrachten und erfassen.